Sie haben spezifische Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, zu denen Sie keine Informationen auf www.anerkennung.swiss oder in den FAQ gefunden haben? Dann füllen Sie das Kontaktformular aus.
Wichtige Hinweise:
- Dieses Kontaktformular ist nicht dazu gedacht ist, eine Anerkennung zu beantragen.
- Das SBFI ist für folgende Anfragen nicht zuständig:
- Entscheide über die Zulassung zu einer Ausbildung sowie den Berufs- oder höheren Fachprüfungen liegen bei den jeweiligen Bildungsanbietern oder Prüfungskommissionen.
- Lohneinstufungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitgeber und Sozialpartner.
Sämtliche Anfragen, für die das SBFI nicht zuständig ist, führen zu Verzögerungen des Kerngeschäfts – das heisst, die Prüfung des Zugangs zu reglementierten Berufen gemäss Richtlinie 2005/36/EG im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens.